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DSB 2010, 19
VG Mainz 
Kündigung wegen privater Telefonate (Urteil vom 02.02.2010, 5 K 1390/09)

Einer Arbeitnehmerin, die von Diensttelefonen aus 0900- Telefonnummern von Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Anbietern anruft und hierdurch zu Lasten des Arbeitgebers erhebliche Kosten verursacht, darf außerordentlich gekündigt werden.

VG Mainz, DSB 2010, 19 (Urteil vom 02.02.2010, 5 K 1390/09)

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