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DSB 2021, 71
 
OVG Hamburg zur Zulässigkeit von Fahrtenbüchern

Das OVG Hamburg hat entschieden (Beschl. v. 01.12.2020 – 4 Bs 84/20), dass eine zuständige Ordnungsbehörde einer gewerblichen Fahrzeugvermietung auferlegen kann, ein Fahrtenbuch für Fahrten ihrer gewerblichen Handelsvertreter zu führen. Die mit der Fahrtenbuchauflage verfolgten Zwecke der Gefahrenprävention seien demnach öffentliche Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.

DSB 2021, 71

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