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DSB 2018, 18
Oberbeck 
Pflicht zur Herausgabe mandatsbezogener Daten an das Finanzamt (Urteil vom 27.09.2017, XI R 15/15)

Rechtsanwälte, die beratend für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, müssen dem Bundeszentralamt für Steuern die Umsatzsteuer-ID der Leistungsempfänger mitteilen. Nach dem Urteil des BFH ist es Anwälten nicht gestattet, die Abgabe dieser Meldung unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht zu verweigern. In dem Fall hatte eine Rechtsanwaltsgesellschaft Rechnungen an Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ohne deutsche Umsatzsteuer erstellt. …

Oberbeck, DSB 2018, 18 (Urteil vom 27.09.2017, XI R 15/15)

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