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DSB 2012, 66
Vahle 
Polizeiliche Videoüberwachung der Reeperbahn (Urteil vom 25.01.2012, 6 C 9.11)

Eine offene polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume (hier: Reeperbahn in Hamburg) kann sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgungsvorsorge dienen.

Vahle, DSB 2012, 66 (Urteil vom 25.01.2012, 6 C 9.11)

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