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DSB 2014, 225
Vahle 
Private Internet-Nutzung: Kündigung auch ohne Abmahnung möglich (Urteil vom 06.05.2014, 1 Sa 421/13)

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat bei nicht zulässiger „ausschweifender“ privater Nutzung eines dienstlichen PC und unbefugtem Herunterladen von Daten eine ordentliche Kündigung eines langjährigen Arbeitnehmers für rechtens erklärt. Bei einem solchen Sachverhalt bedürfe es ausnahmsweise keiner vorangehenden Abmahnung.

Vahle, DSB 2014, 225-226 (Urteil vom 06.05.2014, 1 Sa 421/13)

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