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DSB 2010, 20
BVerfG 
Recht auf Auskunftsverweigerung (Beschluss vom 21.04.2010, 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08)

Eine Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) ist anzunehmen, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage eines Zeugen Tatsachen entnehmen könnte, die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnte.

BVerfG, DSB 2010, 20 (Beschluss vom 21.04.2010, 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08)

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