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DSB 2019, 145
Golland 

Sommer, Sonne, Sommerloch?

Abbildung 1

Dr. Alexander Golland
Schriftleitung
Datenschutz-Berater

Das Thermometer hat die 30°C-Schwelle erklommen und der Arbeitseifer scheint antiproportional zu den steigenden Temperaturen zu verlaufen: Die Aufsichtsbehörden haben in den vergangenen Monaten ihre jährlichen Tätigkeitsberichte vorgelegt. Der Europäische Datenschutzausschuss hatte seine Plenarsitzungen lediglich bis zum 10. Juli terminiert. Bundestag und Bundesrat befinden sich seit einigen Tagen in der Sommerpause, ebenso die Abgeordneten des EU-Parlaments. Der Europäische Gerichtshof befindet sich aktuell in den Gerichtsferien. Also alles auf Pause? Existiert im Datenschutzrecht ein Sommerloch?

Die Dokumentenflut der letzten Monate gibt genug Anlass, sich in Ruhe mit den zahlreichen Veröffentlichungen zu befassen und eigene Erfahrungen Revue passieren zu lassen. Mit den Leitlinien zur Rechtsgrundlage der Vertragserfüllung hat der Europäische Datenschutzausschuss eine – sehr polarisierende – Stellungnahme veröffentlicht. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine Orientierungshilfe zu den Meldepflichten herausgegeben, was genug Anlass für Robert Faußner und Dr. Christina-Maria Leeb bietet, sich hiermit ausführlich in einem zweiteiligen Beitrag zu befassen. Linda Dannenberg liefert einen Einblick in das für Banken relevante Spannungsfeld von Datenschutz- und Bankenaufsichtsrecht. Ein Resümee aus einem Jahr DSGVO-Erfahrung im Unternehmen zieht Guido Hansch: War die Angst vor Bußgeldern berechtigt? Hieran anknüpfend gibt Kathrin Schürmann wertvolle Einblicke in das Vorgehen im Falle eines Bußgelds und zur Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Unternehmen dürfen nicht die Hände in den Schoß legen, sondern müssen laufend ihre Datenverarbeitungsvorgänge evaluieren und die aktuellen Entwicklungen beobachten. Es bleibt somit spannend, es geht immer weiter. Vor allem beim EuGH sind eine ganze Reihe wegweisender Entscheidungen zu erwarten: Die kommenden Urteile in der Rechtssache „Planet49“ und in der Rechtssache „Fashion ID“ sind geeignet, für ähnlichen Sprengstoff zu sorgen wie die Facebook-Fanpages-Entscheidung im Sommer des vergangenen Jahres. Mit den beim EuGH außerdem anhängigen Klagen gegen das EU-U.S. Privacy Shield sowie gegen die EU-Standardvertragsklauseln schwebt über internationalen Datentransfers – insbesondere in die USA – ein Damoklesschwert.

Wir machen keine Sommerpause, sondern sind auch weiterhin für Sie am Ball und werden über Urteile, Gesetzesänderungen und weitere Neuigkeiten im Bereich des Datenschutzrechts informieren. Im Namen des gesamten Redaktionsteams wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre – und hoffentlich ein paar sonnige Urlaubstage!

Ihr

Alexander Golland

 
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