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DSB 2011, 29
Vahle 
Suche nach lärmendem Gerät (Beschluss vom 25.03.2010, 14 Wx 9/10)

Eine Wohnungsdurchsuchung verlangt in Ansehung der Schwere des Eingriffs in die durch Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Privatsphäre Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen und eine Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Vahle, DSB 2011, 29 (Beschluss vom 25.03.2010, 14 Wx 9/10)

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