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DSB 2017, 113
Oberbeck 
Transportunternehmen sind zur Übermittlung von Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet (Urteil vom 08.03.2017, 3 K 621/16.MZ)

Transportunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, zur Überprüfung der Einhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einer Aufsichtsbehörde Daten aus dem Kontrollgerät eines LKW vorzulegen. In dem Fall klagte ein Unternehmer gegen eine behördliche Anordnung, Daten aus dem Massenspeicher des digitalen EG-Kontrollgeräts für einen zurückliegenden Zeitraum von vier Monaten herauszugeben. …

Oberbeck, DSB 2017, 113 (Urteil vom 08.03.2017, 3 K 621/16.MZ)

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