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DSB 2010, 24
BVerwG 
Verwertungsverbot im Disziplinarverfahren (Beschluss vom 06.08.2009, 2 B 45.09)

Angaben, die ein Beschuldigter im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ohne vorherige ordnungsgemäße Belehrung über sein Schweigerecht oder über das Recht zur Verteidigerkonsultation gemacht hat, dürfen verwertet werden, wenn der verteidigte Angeklagte einer Verwertung in der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig widerspricht.

BVerwG, DSB 2010, 24 (Beschluss vom 06.08.2009, 2 B 45.09)

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