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DSB 2017, 89
Oberbeck 
Weitergabe privater Daten an Dritte verstößt gegen Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Urteil vom 20.02.2017, 5 O 400/16)

Die Übermittlung von Screenshots mit Kontodaten an Dritte verstößt gegen das Datenschutzrecht und ist mithin unzulässig. In dem Fall lieh der Beklagte der Klägerin Geld, dessen Rückzahlung unregelmäßig erfolgte. Der Beklagte übersandte daraufhin einen Screenshot von ihrem Kontostand an einen Dritten mit den Worten: „Kontostand deiner Teilhaberin (…) die ist pleite. Bei mir hat sie auch noch 31 € Schulden. …

Oberbeck, DSB 2017, 89 (Urteil vom 20.02.2017, 5 O 400/16)

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