BVerwG
Anwendbarkeit der Richtlinie 93/104/EG auf die Arbeitszeit der Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr?
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003;
BVerwG
vom 17.12.2003
- (EuGH Rs. C-52/04)
EWS
2004, 240
(Heft 5)
Das Bundesverwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 17. 12. 2003, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 10. 2. 2004, in dem Rechtsstreit Personalrat der Feuerwehr Hamburg gegen den Leiter der Feuerwehr Hamburg, um Vorabentscheidung über folgende Frage:Ist Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 93/104/EG1ABl. L 307, 18. des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23. 11. 1993 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie des Rates 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vom 12. 6. 1989 (ABl. L 183, 1) dahin auszulegen, dass erstere auf die Arbeitszeit der Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr keine Anwendung findet?
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