BVerfG
Die Bundesregierung hat die Rechte des Bundestages verletzt, indem sie es unterlassen hat, diesen umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend über die Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Euro-Plus-Pakt zu unterrichten
Art. 23 Abs. 2;;
Unterrichtungspflicht, Verhandlungen zur Ausgestaltung des ESM, U. der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag, Europäischer Stabilitätsmechanismus, Verhandlungen zur Ausgestaltung des E., Unterrichtungspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag, Öffentlichkeit, parlamentarische, Bundestag, Mitwirkungsrechte, auswärtige Gewalt, Angelegenheiten im Bereich der EU, Euro-Plus-Pakt, ESM-Vertrag, völkerrechtlicher Vertrag in Ergänzungs-/Näheverhältnis zum Unionsrecht, Unterrichtungspflicht der Bundesregierung, Qualität, Quantität, Aktualität, Grenzen, Art. 23 Abs. 2 Satz 2, Gewaltenteilung, Bundesregierung, ESM, siehe Europäischer Stabilitätsmechanismus, Exekutive, Bundesregierung siehe dort, Legislative, Bundestag siehe dort, Verfassungsmäßigkeit, Mitwirkungsrechte des Bundestags, Mitwirkungsrecht, Anforderungen an Qualität, Gewaltenteilungsgrundsatz, Mitwirkungsrechte des Bundestages, EU-Angelegenheit, Abgrenzung, Ergänzungs-/Näheverhältnis zum Unionsrecht, Völkerrecht, Vertrag
BVerfG
vom 19.06.2012
- 2 BvE 4/11
EWS
2012, 276
(Heft 7)