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EWS 1994, 403
 
LG Frankfurt a. M.
Rügeloses Einlassen und Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVÜ

LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 3/2 O 97/92;

LG Frankfurt a. M. vom 12.05.1993 - 3/2 O 97/92
EWS 1994, 403 (Heft 11)
Aus den Gründen»Die Rüge der internationalen und örtlichen Unzuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main ist unbegründet. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus Art. 2 in Verbindung mit Art. 53 EuGVÜ. Denn die Beklagte hat ihren Sitz als GmbH tatsächlich in Bad Homburg, also im Gerichtsbezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Es ist daher festzustellen, daß das angerufene Gericht für die erhobene Klage und die Widerklage örtlich zuständig ist.Mit ihrer Rüge ...

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