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EWS 2020, 26
Metz 
Verbindliche Mindest-/Höchstsätze für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren verstoßen gegen EU-Recht – Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus?

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. 7. 2019 – Rs. C-377/17 steht fest: Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI in ihrer aktuellen Fassung stellen einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) dar.

Metz, EWS 2020, 26-29

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