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EWS 1994, 365
 
OLG Karlsruhe
Wirksame Vereinbarung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts nach dem EuGVÜ durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 4 U 61/92;

OLG Karlsruhe vom 11.02.1993 - 4 U 61/92
EWS 1994, 365 (Heft 10)
SachverhaltDie Klägerin hat ihren Sitz in Deutschland, die Beklagte ist in Italien ansässig. Mit der Klage macht die Klägerin Kaufpreisansprüche geltend. Die Beklagte bestreitet die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Waldshut-Tiengen, lediglich fürsorglich macht sie Mängel geltend. Seit Anfang 1989 stehen die Parteien in Geschäftsverbindung. Die Beklagte kaufte von der Klägerin Stoffe, die per Spedition von Deutschland nach Italien geschickt wurden. Die Kaufverträge wurden in Italien ...

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