BFH
Zur Abgrenzung der Begriffe »Lieferung« und »sonstige Leistung« nach UStG und 6. EG-Richtlinie
BFH, Entscheidung vom 10. August 1993 - V B 198/91;
BFH
vom 10.08.1993
- V B 198/91
EWS
1993, 410
(Heft 12)
Aus den Gründen»I. Streitig ist, ob sog. Restaurationsumsätze auf den Schiffen der Klägerin, einer Gesellschaft dänischen Rechts, die mit ihren Seeschiffen den Fährverkehr auf der Linie G - F (Dänemark) durchführt, innerhalb der deutschen 3-Seemeilen-Zone der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Die Klägerin gab in den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre (1984 bis 1989) keine derartigen Umsätze an. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer aufgrund geschätzter Umsätze fest. Das FG beurteilte ...
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