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EWS 2020, 223
EuGH 
Das Beihilferecht ist nicht auf Krankenversicherungsträger anwendbar, die in einem System der sozialen Sicherheit tätig sind, das ein soziales Ziel verfolgt und das Solidaritätsprinzip unter staatlicher Kontrolle umsetzt – “Dôvera” (Urteil vom 11.06.2020, C-262/18)

EuGH , (Große Kammer), Urteil vom 11.6.2020 , verb. Rs. C-262/18 P und C-271/18 P; Europäische Kommission gegen Dôvera zdravotná poist'ova a.s. und Slowakische Republik gegen Dôvera zdravotná poist'ova a.s. ECLI:EU:C:2020:450

EuGH, EWS 2020, 223-224 (Urteil vom 11.06.2020, C-262/18)

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