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IHC 2022, 11
 
Regierung will elektronische Gesetzesverkündung ermöglichen

Bisher legt das Grundgesetz in Art. 82 Abs. 1 fest, dass Gesetze und Rechtsverordnungen stets im „Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind. Von diesem Grundsatz möchte die Bundesregierung im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung abweichen. Künftig soll eine digitale Verkündungsplattform des Bundes dafür herhalten. Umsetzen will die Regierung das mit der Aufnahme eines die Verkündung und die Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung umfassenden Gesetzesvorbehalts in Art. …

IHC 2022, 11

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