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K&R 2019, 175
BVerfG 
E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen an Ermittlungsbehörden übermitteln (Beschluss vom 20.12.2018, 2 BvR 2377/16)

Der Anbieter des E-Mail-Dienstes hat gegen die Vorschriften über die Mitwirkungs- und Vorhaltungspflichten von Telekommunikationsdienstanbietern verstoßen. Er hätte den Ermittlungsbehörden die am überwachten Account vom Zeitpunkt der Anordnung an anfallenden externen IP-Adressen zur Verfügung stellen müssen. Die Festsetzung des Ordnungsgeldes greift zwar in die Berufsausübungsfreiheit ein. …

BVerfG, K&R 2019, 175-179 (Beschluss vom 20.12.2018, 2 BvR 2377/16)

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