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K&R 2020, 598
EuGH 
Hinweis auf alternative Streitbeilegung muss in AGB erfolgen (Urteil vom 25.06.2020, C-380/19)

Art. 13 Abs. 1 und 2 der RL 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 5. 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der VO (EG) Nr. 2006/2004 und der RL 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmer, der auf seiner Website die AGB für Kauf- oder Dienstleistungsverträge zugänglich macht, …

EuGH, K&R 2020, 598-600 (Urteil vom 25.06.2020, C-380/19)

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