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K&R 2019, 65
LG Köln 
“Nirgendwo günstiger Garantie” bei Vergleichsportal stellt irreführende Werbung dar (Urteil vom 18.09.2018, 31 O 376/17)

Die Unlauterkeit der Werbung ergibt sich zwar nicht aus der Werbung mit einer Garantie als solcher. Insbesondere liegt keine Mitbewerberbehinderung vor. 66Die Werbung ist aber unlauter, weil sie irreführend ist. Die Aussage bedeutet eine Spitzenstellungsbehauptung im Hinblick auf den Gesamtmarkt. Sie enthält keine Einschränkung auf die von den Beklagten angebotenen Tarife.

LG Köln, K&R 2019, 65-69 (Urteil vom 18.09.2018, 31 O 376/17)

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