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K&R 2015, 282
BVerwG 
Regionale Differenzierung von TV-Werbespots bedarf keiner gesonderten Zulassung (Urteil vom 17.12.2014, 6 C 32.13)

Die regionale Differenzierung von Werbespots durch den Veranstalter eines bundesweiten Rundfunkprogramms bedarf keiner gesonderten rundfunkrechtlichen Zulassung und steht auch ansonsten mit Rundfunkrecht im Einklang. (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2015, 282-285 (Urteil vom 17.12.2014, 6 C 32.13)

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