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K&R 2018, 426
BVerwG 
Rundfunkbeitragspflicht schwerbehinderter Menschen (Urteil vom 28.02.2018, 6 C 48.16)

Die Rundfunkbeitragspflicht für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere sind Wohnungen geeignet, den beitragspflichtigen Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit zu erfassen, weil sie nahezu lückenlos mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 18. 3. 2016 – 6 C 6.15 [K&R 2016, 538 ff. =] BVerwGE 154, 275).

BVerwG, K&R 2018, 426 (Urteil vom 28.02.2018, 6 C 48.16)

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