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K&R 2018, 134
BVerwG 
Zusätzlicher Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer teilweise verfassungswidrig (Urteil vom 27.09.2017, 6 C 32.16)

Mit der Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen wird gegenüber dem Betriebsstättenbeitrag ein gesonderter Vorteil für den Betriebsstätteninhaber abgegolten (wie BVerwG, Urt. v. 7. 12. 2016 – 6 C 49.15 – BVerwGE 156, 358).

BVerwG, K&R 2018, 134-140 (Urteil vom 27.09.2017, 6 C 32.16)

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