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K&R 2019, 353
OLG München 
musicmonster: Urheberrechtsverletzung durch automatisierte Aufnahmen aus Webradios (Urteil vom 22.11.2018, 29 U 3619/17)

[1.] Der Nutzer eines Internetmusikdienstes, der durch Setzen eines Titels in eine Wunschliste einen automatisierten Prozess in Gang setzt, bei dem zunächst durch Überwachen von zahlreichen Webradios eine Kopiervorlage ermittelt und sodann eine Kopie des Wunschtitels erstellt wird, ist nicht als Hersteller der Kopie 354gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG anzusehen. (Leitsatz des Gerichts)

OLG München, K&R 2019, 353-357 (Urteil vom 22.11.2018, 29 U 3619/17)

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