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NUR 2019, 44
OLG Düsseldorf 
Festlegung von Erlösobergrenzen im Rahmen der energierechtlichen Anreizregulierung (Beschluss vom 12.09.2018, VI-3 Kart 210/15 (V))

Personalzusatzkosten dritter Unternehmen können auch dann dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten des Netzbetreibers i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 ARegV sein, wenn kein Personalüberleitungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt, die vertragliche Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Drittunternehmen aber eine Vollkostenverrechnung vorsieht, bei der die für den Netzbetrieb angefallenen Personal- und Personalzusatzkosten vollständig auf den Netzbetreiber umgelegt werden.…

OLG Düsseldorf, N&R 2019, 44-49 (Beschluss vom 12.09.2018, VI-3 Kart 210/15 (V))

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