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NUR 2021, 188
BVerwG 
Genehmigung der Entgelte für Verbindungsleistungen (Beschluss vom 19.01.2021, 6 B 23.20)

Die Ermessensentscheidung über die Ablehnung einer Entgeltgenehmigung, zu der § 35 Abs. 3 Satz 3 TKG die Bundesnetzagentur bei nicht vollständiger Vorlage der in § 34 TKG genannten Unterlagen ermächtigt, ist von der auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 Satz 2 TKG zu treffenden Auswahlentscheidung zwischen den zur Verfügung stehenden Methoden der Entgeltüberprüfung zu trennen.

BVerwG, N&R 2021, 188-191 (Beschluss vom 19.01.2021, 6 B 23.20)

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