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NUR 2019, 250
OVG Münster 
Kein Behinderungsmissbrauch durch Einbehalt von Rückvergütungen aus Teilleistungsvertrag (Beschluss vom 06.03.2019, 13 B 506/18)

Die Beeinträchtigung wettbewerblicher Handlungsfreiheiten, die einen Behinderungsmissbrauch nach § 32 Abs. 1 S. 1 PostG kennzeichnet, muss eine gewisse Mindestrelevanz für den Wettbewerb erreichen, da ansonsten eine Einschränkung der Handlungsspielräume des Marktbeherrschers nicht durch Zwecke des Wettbewerbsschutzes gerechtfertigt wäre.

OVG Münster, N&R 2019, 250-254 (Beschluss vom 06.03.2019, 13 B 506/18)

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