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NUR 2018, 159
OLG Düsseldorf 
Keine Beschwerdebefugnis von Netznutzern bei der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen in der Anreizregulierung (Beschluss vom 10.01.2018, VI-3 Kart 1202/16 (V))

Netznutzer sind durch eine Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen im Rahmen der Anreizregulierung in ihren wirtschaftlichen Interessen nicht unmittelbar betroffen und damit mangels materieller Beschwer zur Anfechtung einer entsprechenden Verfügung nicht befugt.

OLG Düsseldorf, N&R 2018, 159-162 (Beschluss vom 10.01.2018, VI-3 Kart 1202/16 (V))

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