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RAW 2018, 161
BGH 
Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und zivilprozessualen Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen (Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17)

Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.

BGH, RAW 2018, 161-170 (Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17)

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