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RAW 2014, 69
OLG Karlsruhe 
Vereinbarter Betrag für Kfz-Reparatur (Urteil vom 27.08.2013, 5 O 218/12)

Ein von den Parteien für eine Kfz-Reparatur vereinbarter Betrag, mit dem sämtliche Arbeiten der Beklagten zur Fehlersuche und Fehlerbehebung abgegolten sein sollen, bildet eine Höchstgrenze für den Vergütungsanspruch, die unabhängig davon besteht, welche Arbeiten die Beklagte tatsächlich ausgeführt hat.

OLG Karlsruhe, RAW 2014, 69-71 (Urteil vom 27.08.2013, 5 O 218/12)

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