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RdF 2011, 429
Edelmann 
OLG München: Aufklärungspflicht über Rückvergütung auch bei Outsourcing der Beratung auf Bankentochter (Urteil vom 29.03.2011, 5 U 4680/10)

Durch Outsourcing der Beratungstätigkeit auf eine Tochtergesellschaft der Bank kommt die Verpflichtung zur Aufklärung des Bankkunden über die – nun an die Bankentochter fließende – Rückvergütung nicht in Fortfall (zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 15. April 2010, III ZR 196/09 und vom 3. März 2011, III ZR 170/10).

Edelmann, RdF 2011, 429-431 (Urteil vom 29.03.2011, 5 U 4680/10)

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