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RIW 1996, 774
 
LG Duisburg
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts auf deutsch-italienischen Vertrag: Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung, Aufrechnung

LG Duisburg, Entscheidung vom 17. April 1996 - 45 (19) 0 80/94;

LG Duisburg vom 17.04.1996 - 45 (19) 0 80/94
RIW 1996, 774 (Heft 9)
Sachverhalt:Im Jahre 1993 erteilte die deutsche Beklagte der italienischen Klägerin insgesamt 15 Aufträge zur Herstellung und Lieferung von Textilien. Zu den jeweiligen Aufträgen kam es, indem die Beklagte unter Benutzung ihrer Bestellformulare der Klägerin Bestellungen über die jeweils gewünschten Mengen an Textilien nebst Preis, Liefertermin und Angabe weiterer Daten zusandte. Auf diesen Bestellformularen war vorgedruckt die Klausel: »Erfüllungsort und Gerichtsstand Mülheim/Ruhr. Gültig ist ...

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