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RIW 2001, 862
 
BayObLG
Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach EuGVÜ: Erfasst werden auch Schadensersatzansprüche wegen Nicht- und Schlechterfüllung

BayObLG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4Z AR 56/01;

BayObLG vom 26.04.2001 - 4Z AR 56/01
RIW 2001, 862 (Heft 11)
SachverhaltBeide Parteien sind im Fleischhandel tätig. Die in Nürnberg ansässige Klägerin kaufte bei der in Dänemark ansässigen Beklagten Fleisch, das am 22. 5. 1997 aus Frankreich in ein Kühlhaus der Klägerin im LG-Bezirk Osnabrück angeliefert wurde, das nach dem Vortrag der Klägerin als Lieferort vereinbart worden sei. Die Klägerin behauptet, die gelieferte Ware sei mangelhaft gewesen, und begehrte von der Beklagten Schadensersatz. Mit der beim LG Nürnberg-Fürth erhobenen Klage beantragt sie, ...

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