OFD Saarbrücken
Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen Steuer und Zoll auf dem Gebiet der Umsatzsteuer
OFD Saarbrücken, Schreiben vom 3. August 2000 - S 7427 f - 3 - St 241
RIW
2001, 80
(Heft 1)
Die OFD Koblenz - Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung Neustadt - hat die Hauptzollämter angewiesen. Erkenntnisse über das Vorliegen von Scheinunternehmen und Karussellgeschäften, die im Rahmen der Bearbeitung von Einzelauskunftsersuchen anderer EU-Mitgliedstaaten nach Art. 5 Stufe III der Verordnung EWG/218/92 (ZusammenarbeitsVO) gewonnen werden, den zuständigen Finanzämtern mitzuteilen. Arbeitsgrundlage der Hauptzollämter sind die Bearbeitungshinweise, die den Finanzämtern mit Verfügung S 7420 - 190 - St 241 vom 2. 8. 2000 bekanntgegeben wurden.
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