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RIW 2022, 868
BFH 
Irrtümlich angenommene Leistungserbringung im Ausland – Berichtigungsfrist für den Vorsteuerabzug (Urteil vom 07.07.2022, V R 33/20)

Erteilt ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt.

BFH, RIW 2022, 868 (Urteil vom 07.07.2022, V R 33/20)

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