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RIW 1993, 967
 
OFD Karlsruhe
Progressionsvorbehalt: Schattenveranlagung
OFD Karlsruhe, Schreiben vom 29. Juli 1993 - O 2252 A - St 147 - S 2295 A - St 221
RIW 1993, 967 (Heft 11)
»Ist für steuerfreie ausländische Einkünfte der Progressionsvorbehalt nach § 32 b Abs. 1 Nr. 2 EStG zu beachten, muß die Einkommensteuerveranlagung stets in zwei Stufen durchgeführt werden.1. Stufe = Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE);2. Stufe = Berechnung des besonderen Steuersatzes mittels einer Schattenveranlagung;Schattenveranlagung bedeutet: Zur Berechnung des besonderen Steuersatzes gem. § 32 b EStG wird das zvE so ermittelt, als ob das Doppelbesteuerungsabkommen nicht ...

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