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RIW 2001, 699
 
BayObLG
Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung bei Verweis auf »umseitige« AGB

BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 4 Z AR 29/01;

BayObLG vom 11.04.2001 - 4 Z AR 29/01
RIW 2001, 699 (Heft 9)
SachverhaltDie Klägerin verlangt von der in Wien geschäftsansässigen Beklagten aus abgetretenem Recht Zahlung gemäß Endabrechnung eines zwischen der P. Bank und der Beklagten geschlossenen Leasingvertrags über einen PKW. Mit der am 20. 9. 2000 erhobenen Klage beantragt sie, die Beklagte zur Zahlung von 6317,64 DM Hauptsache zu verurteilen.Nachdem die Beklagte die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit erhoben hatte, beschloss das AG München am 28. 12. 2000 auf Antrag der Klägerin die Verweisung des ...

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