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RIW 2022, 776
BAG 
Arbeitnehmerüberlassung durch Verleiher aus dem Ausland – IPR des Arbeitsvertrags und Nichtanwendbarkeit des AÜG (Urteil vom 26.04.2022, 9 AZR 228/21)

Ein Verleiher i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF, der seinen Sitz im Ausland hat, bedarf der Erlaubnis, wenn er Leiharbeitnehmer ins Inland überlässt.

BAG, RIW 2022, 776-784 (Urteil vom 26.04.2022, 9 AZR 228/21)

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