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RIW 2022, 773
EuGH 
Kein Verfall erworbener und wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht genommener Urlaubsansprüche bei unterlassener Hinweispflicht des Arbeitgebers (Urteil vom 22.09.2022, C-518/20)

Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind wie folgt auszulegen:

EuGH, RIW 2022, 773-776 (Urteil vom 22.09.2022, C-518/20)

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