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WRP 2013, 909
BGH 
Markenrecht: Kaleido (Beschluss vom 22.11.2012, I ZB 72/11)

a) Dem Zeichen „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware „Kaleidoskop“ verstehen.

BGH, WRP 2013, 909-911 (Beschluss vom 22.11.2012, I ZB 72/11)

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