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WRP 2019, 266
OLG München 
Urheberrecht: Geräte- und Leerträgervergütung für Sendeunternehmen (Urteil vom 18.10.2018, 29 U 65/18)

Eine teleologische Reduktion des § 87 Abs. 4 UrhG im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung dahingehend, dass auch Sendeunternehmen am Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung nach § 54 Abs. 1 UrhG zu beteiligen sind, ist mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) und der Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht zu vereinbaren.

OLG München, WRP 2019, 266 (Urteil vom 18.10.2018, 29 U 65/18)

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