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WRP 2019, 949
OLG München 
Urheberrecht: musicmonster (Urteil vom 22.11.2018, 29 U 3619/17)

Der Nutzer eines Internetmusikdienstes, der durch Setzen eines Titels in eine Wunschliste einen automatisierten Prozess in Gang setzt, bei dem zunächst durch Überwachen von zahlreichen Webradios eine Kopiervorlage ermittelt und sodann eine Kopie des Wunschtitels erstellt wird, ist nicht als Hersteller der Kopie gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG anzusehen.

OLG München, WRP 2019, 949 (Urteil vom 22.11.2018, 29 U 3619/17)

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