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WRP 2020, 1568
BVerfG 
Verfahrensrecht/Presserecht: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Äußerungsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ohne ausreichendes Feststellungsinteresse (Beschluss vom 23.09.2020, 1 BvR 1617/20)

Eine nachträgliche Feststellung eines Verstoßes gegen die prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren setzt grundsätzlich ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. auch BVerfG, 27.07.2020 – 1 BvR 1379/20, Rn. 9 f. [= WRP 2020, 1179]).

BVerfG, WRP 2020, 1568-1570 (Beschluss vom 23.09.2020, 1 BvR 1617/20)

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