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WRP 2021, 1603
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführendes Versprechen eines zusätzlichen Datenvolumens durch Mobilfunkanbieter (Urteil vom 16.09.2021, 6 U 133/20)

Wendet sich ein Mobilfunkanbieter an seinen Kunden, nachdem dieser die Vertragsbeziehung gekündigt hat, und verspricht diesem ein zusätzliches Datenvolumen bei einem Rückruf, ist dies irreführend, wenn dem Kunden beim Rückruf mitgeteilt wird, dass das Datenvolumen nur dann gewährt wird, wenn er die Kündigung zurücknimmt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 1603-1605 (Urteil vom 16.09.2021, 6 U 133/20)

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