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WRP 2017, 837
OLG Bamberg 
Wettbewerbsrecht: Pflicht des Maklers zur Angabe der wesentlichen Informationen aus dem Energieausweis in Immobilienanzeige (Sonstiges vom 05.04.2017, 3 U 102/16)

Die in § 16a Abs. 1 EnEV vorgeschriebenen Informationen (zur Art des Energieausweises, zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, zum wesentlichen Energieträger, zum im Energieausweis genannten Baujahr und zur Energieeffizienzklasse) sind wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG.

OLG Bamberg, WRP 2017, 837-841 (Sonstiges vom 05.04.2017, 3 U 102/16)

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