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WRP 2020, 628
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Rechtmäßigkeit der Übersendung von Anwaltsschriftsätzen an die Anwaltskammer (Beschluss vom 19.02.2020, 6 W 19/20)

Es fehlt an dem für einen Unterlassungsanspruch notwendigen Rechtsschutzbedürfnis sowie am Vorliegen einer geschäftlichen Handlung, wenn die angegriffene Handlung darin besteht, anwaltliche Schriftsätze an die Anwaltskammer zur Prüfung eines möglichen standeswidrigen Verhaltens weitergegeben zu haben. Die Grundsätze zu privilegierten Äußerungen sind hier entsprechend anwendbar.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 628-630 (Beschluss vom 19.02.2020, 6 W 19/20)

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