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WRP 2022, 1146
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit Siegel der Stiftung Warentest (ausgezeichnete Matratze) (Urteil vom 09.06.2022, 6 U 12/22)

Wird für eine Matratze mit einem Testsiegel der Stiftung Warentest geworben und wird über dem Siegel der Zusatz „AUSGEZEICHNET“ auf einer goldenen Umrandung angebracht, kann dies irreführend sein, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs davon ausgeht, dass die Stiftung Warentest das Produkt hierdurch mit einer weiteren Auszeichnung versehen hat.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 1146-1149 (Urteil vom 09.06.2022, 6 U 12/22)

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