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WRP 2019, 808
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Produktsicherheitsrechtliche Gefahrenhinweise im Internet (Urteil vom 06.03.2018, I-20 U 129/17)

Produktsicherheitsrechtliche Gefahrenhinweise müssen bei einer bloßen Warenpräsentation im Internet dort nicht vorhanden sein. Davon unberührt bleiben jedoch Verpflichtungen, die wesentlichen Eigenschaften der Ware mitzuteilen, zu denen auch erhebliche Gebrauchsbeschränkungen aus produktsicherheitsrechtlichen Gründen gehören.

OLG Düsseldorf, WRP 2019, 808 (Urteil vom 06.03.2018, I-20 U 129/17)

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